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LIwJ-Richtlinien 

ZIELSETZUNGEN

Die Arbeitsgruppe stationärer Einrichtungen für weibliche Jugendliche der deutsch-sprachigen Schweiz setzt sich zum Ziel, in regelmässigen Zusammenkünften an den gemeinsamen Themen zu arbeiten, sich gegenseitig zu informieren und ihre Arbeit untereinander zu koordinieren. Eine Arbeitsgruppe kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit mit einem gemeinsamen Thema nach aussen treten.

1. MITGLIEDSCHAFT

Der Arbeitsgemeinschaft können grundsätzlich angehören:
1.1. Stationäre Einrichtungen, die konzeptionell auf psycho-soziale Förderung weiblicher Jugendlicher ausgerichtet sind, in welchen Jugendliche ab 13 Jahren betreut werden, in die mit behördlicher Hilfe eingewiesen wird, die vom Bundesamt für Justiz anerkannt sind.
1.2. Vertreten werden die Einrichtungen durch die LeiterInnen, die sowohl personelle, fachliche und finanzielle Entscheidungskompetenzen in ihrer Institution für das stationäre Angebot für weibliche Jugendliche haben und in der Regel Mitglied der jeweiligen GL sind. Die LIWJ entscheidet im Zweifelsfall per Antrag über die Aufnahme. Stellvertretungen sind nicht vorgesehen. (31.8.2022)

2. NEUAUFNAHMEN

Der Antrag für eine Neuaufnahme erfolgt schriftlich unter Beilage der Heimdokumentation an die PräsidentInnen der LIwJ. Die Aufnahme erfolgt an einer LIwJ-Tagung. Für die Aufnahme braucht es eine Dreiviertel-Mehrheit der Mitglieder. Die Aufnahme wird von der LiwJ schriftlich bestätigt.

3. AUFLAGEN AN DIE MITGLIEDER

  • Die Mitglieder verpflichten sich die Richtlinien anzuerkennen.
  • zur regelmässigen Teilnahme an den Zusammenkünften.
  • vertraulich deklarierte Aussagen als solche zu behandeln.
  • zur anteilmässigen Bezahlung der entstehenden Kosten.
  • zur Mitgestaltung der LIwJ-Tagungen und zur Leistung von Vorbereitungs- und Leitungsaufgaben.
  • Stellungnahmen im Namen der LIwJ vorher mit den Mitgliedern abzusprechen.
  • zu einer aktiven und offenen Zusammenarbeit im Sinne der Zielsetzungen beizutragen.

4. AUFGABEN DER LIWJ

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.
  • Information und Übersicht über das Angebot der stationären Einrichtungen für weibliche Jugendliche der deutschsprachigen Schweiz.
  • Koordination und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachverbänden, Arbeitsgruppen und Behörden.
  • Stellungnahmen gegenüber Institutionen, Behörden und Verbänden.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu sozialpolitischen Themen.
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Ausbildungsinstitutionen aus dem Bereich Jugendhilfe.
  • Die Präsidentinnen und Präsidenten informieren bei einem LeiterInnen-Wechsel die/der neue LeiterIn.

5. AUSTRITTE AUS DER LIWJ

Tritt eine Institution aus der LIwJ aus, ist dieser Entscheid der Arbeitsgruppe persönlich oder schriftlich bekannt zu geben.

6. AUSSCHLUSS

Mit Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder ist ein persönlicher oder ein Institutionsausschluss möglich.

Einstimmig angenommen an der LIwJ-Sitzung vom 20.10.2005